Bei Immobilienkauf ist die Höhe der Maklerprovision nicht gesetzlich festgeschrieben, üblicherweise liegt sie in Hessen bei 5,95 % inkl. MwSt., d.h. Kaufpreis x 5,95 % = übliche Maklerprovision in Hessen.
Bei Miete (Wohnungen) ist die maximale Maklerprovision gesetzlich geregelt durch das Wohnraumvermittlungsgesetz. Nach diesem Wohnraumvermittlungsgesetz kann eine Maklerprovision in Höhe von maximal 2 Kaltmieten zzgl. MwSt. verlangt werden, d.h. Kaltmiete x 2,38 (inkl. MwSt.).