Wir wurden wieder ausgezeichnet!
Reduzierte Provisionen
Unsere Provisionen sind grundsätzlich reduziert.
Entsprechend der Regelung in Hessen sind sie ausschließlich von dem Käufer bzw. dem gewerblichen Mieter zu tragen.
Das Bestellerprinzip gilt seit 01.06.2015. Es betrifft Wohnraum zur Miete und bestimmt in aller Regel den Vermieter, die Provision zu zahlen.
Unsere Provisionen betragen grundsätzlich*:
• Bei Verkauf oder Kauf von 1-Fam.-Häuser und ETW 4 % des Kaufpreises zzgl. MwSt. = 4,76 % des Kaufpreises inkl. MwSt.
- zahlbar von Verkäufer und Käufer zu je 50 %, d.h. je 2 % des Kaufpreises zzgl. MwSt. = 2,38 % des Kaufpreises inkl. MwSt. (gesetzliches Bestellerprinzip NEU)
• Bei gewerblicher Miete 1 bzw. 1,25 Kaltmieten zzgl. MwSt. = 1,19 bzw. 1,4875 Kaltmieten inkl. MwSt.
- zahlbar vom gewerblichen Mieter
• Bei Wohnungen/Häuser zur Miete: 1,19 Kaltmieten (bei Mieten ab € 500) und 1,4875 Kaltmieten (bei Mieten bis € 500), je inkl. MwSt.
- zahlbar vom Vermieter (gesetzliches Bestellerprinzip seit 2015)
Durch unsere reduzierten Provisionen besteht bei uns eine deutlich höherer Nachfrage. Profitieren auch Sie von unseren reduzierten Provisionen!
*Bitte beachten Sie die konkrete Provisionshöhe bei dem jeweiligen Objekt.